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Physiotherapie: Ablauf von der Verordnung bis zur Übung

Von der ärztlichen Verordnung über den Erstbefund und den gemeinsamen Behandlungsplan bis zur Sitzung und den Übungen für zuhause – so läuft eine Physiotherapie in der Schweiz Schritt für Schritt ab.

Aufrecht-Fachredaktion
Aktualisiert am 5. Juni 2026 · 9 Min. Lesezeit
Physiotherapeutin bespricht mit einer Patientin den Behandlungsplan an einem hellen Praxistisch
Am Anfang jeder Physiotherapie stehen ein Gespräch und eine sorgfältige Untersuchung.

Der Weg durch eine Physiotherapie folgt fast immer demselben roten Faden: ärztliche Verordnung, ein erster ausführlicher Termin, ein gemeinsam festgelegtes Ziel, mehrere Behandlungssitzungen und Übungen für zwischendurch. Wer diesen Ablauf kennt, geht ruhiger und vorbereiteter in die erste Sitzung. Dieser Ratgeber begleitet Sie durch alle Etappen – von der Frage, wer eine Physiotherapie überhaupt anordnet, bis zu der Frage, wie viele Sitzungen üblich sind. Ein Überblick über das ganze Feld findet sich im Physiotherapie-Ratgeber.

Es beginnt mit der ärztlichen Verordnung

Am Anfang steht in aller Regel ein Arztbesuch. Die Ärztin oder der Arzt stellt eine Verordnung aus – ein Rezept, das die Physiotherapie anordnet und die Behandlung überhaupt erst zulasten der Grundversicherung möglich macht. Auf der Verordnung stehen die Diagnose, die verordnete Behandlungsart und die Anzahl der Sitzungen. Ohne dieses Dokument ist eine Physiotherapie zwar möglich, dann aber als Selbstzahler oder über eine Zusatzversicherung.

Wichtig für die Kasse ist der Zeitrahmen: In der Schweiz muss die erste Behandlung innerhalb von fünf Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen. Wer den Termin zu lange aufschiebt, riskiert, dass die Verordnung verfällt. Es lohnt sich also, zeitnah eine Praxis zu suchen und einen ersten Termin zu vereinbaren. Was die Grundversicherung übernimmt, welche Rolle Franchise und Selbstbehalt spielen und wann eine Kostengutsprache nötig wird, ist Thema im Beitrag Kosten & Krankenkasse.

Bevor Sie in die Praxis gehen, hilft ein kurzer Blick auf das grundsätzliche Feld: Was Physiotherapie leisten kann und mit welchen Methoden sie arbeitet, erklärt der Beitrag Was ist Physiotherapie?.

Zum ersten Termin mitnehmen

Verordnung, Versichertenkarte und – falls vorhanden – Berichte oder Röntgen- und MRT-Befunde. Bequeme Kleidung, in der Sie sich frei bewegen können, macht die Untersuchung leichter. Notieren Sie sich vorab, seit wann und in welchen Situationen die Beschwerden auftreten.

Der Erstbefund: Anamnese und Untersuchung

Die erste Sitzung unterscheidet sich von allen folgenden. Sie dient dem Erstbefund – der sorgfältigen Bestandsaufnahme, aus der später der ganze Behandlungsplan wächst. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Gespräch und der körperlichen Untersuchung.

Im Gespräch, der Anamnese, geht es um Ihre Geschichte. Seit wann bestehen die Beschwerden? Wo genau tut es weh, und was verstärkt oder lindert den Schmerz? Welche Bewegungen fallen im Alltag oder bei der Arbeit schwer? Auch Vorerkrankungen, frühere Operationen und Medikamente gehören dazu. Diese Angaben sind kein Papierkram, sondern die Grundlage jeder Einschätzung – nehmen Sie sich also Zeit, offen zu antworten.

Danach folgt die Untersuchung. Die Fachperson schaut sich Haltung und Bewegungsmuster an, prüft die Beweglichkeit einzelner Gelenke, testet Kraft und Stabilität und tastet Muskulatur und Gewebe ab. So entsteht ein klares Bild davon, welche Strukturen betroffen sind und wo die eigentliche Ursache der Beschwerden liegen könnte. Der Erstbefund ersetzt allerdings keine ärztliche Diagnose – er ergänzt sie und übersetzt sie in einen konkreten Behandlungsweg.

Warnzeichen ernst nehmen

Bestimmte Anzeichen gehören nicht in die Physiotherapie, sondern zuerst zur ärztlichen Abklärung: plötzliche Lähmungen oder Taubheitsgefühle, Störungen von Blase oder Darm, starke nächtliche Schmerzen, Fieber oder heftige Schmerzen nach einem Sturz. Treten solche Symptome auf, klären Sie sie ärztlich ab – im Notfall wählen Sie die 144.

Behandlungsplan und gemeinsame Ziele

Aus dem Erstbefund entsteht der Behandlungsplan. Er hält fest, mit welchen Methoden gearbeitet wird, wie oft die Termine stattfinden und – am wichtigsten – welches Ziel erreicht werden soll. Ein gutes Ziel ist konkret und alltagsnah: eine Treppe wieder schmerzfrei steigen, den Arm über den Kopf heben können, nach einer Knieoperation ohne Stöcke gehen. Solche Ziele machen Fortschritte messbar und halten die Motivation hoch.

Entscheidend ist, dass Sie an diesem Punkt mitreden. Physiotherapie funktioniert am besten als Zusammenarbeit: Die Fachperson bringt das Wissen über Körper und Belastung mit, Sie kennen Ihren Alltag, Ihre Grenzen und das, was Ihnen wirklich wichtig ist. Sprechen Sie aus, was Sie erreichen möchten – ob Sie wieder Sport treiben, schmerzfrei arbeiten oder einfach ohne Angst vor Bewegung durch den Tag kommen wollen. Ein Plan, der zu Ihrem Leben passt, wird eher eingehalten.

Der Plan ist dabei nicht in Stein gemeisselt. Er wird im Verlauf immer wieder überprüft und angepasst – je nachdem, wie der Körper reagiert und wie schnell die Fortschritte kommen. Genau dafür sind die Zwischenkontrollen da.

5 Wochen
Frist, in der nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung die erste Sitzung beginnen sollte
≈ 30 Min.
Dauer einer regulären Sitzung; der Erstbefund fällt oft etwas länger aus
9
Sitzungen umfasst eine ärztliche Verordnung in der Schweiz in der Regel

So läuft eine Sitzung ab

Eine reguläre Sitzung dauert meist rund eine halbe Stunde und folgt einem wiederkehrenden Muster. Zu Beginn steht ein kurzer Austausch: Wie ging es Ihnen seit dem letzten Termin, haben die Heimübungen geklappt, sind neue Beschwerden aufgetaucht? Diese Rückmeldung steuert, worauf der Fokus an diesem Tag liegt.

Danach folgt der eigentliche Behandlungsteil. Je nach Ziel kann er sehr unterschiedlich aussehen – von gezielten Handgriffen an Gelenken und Muskeln über aktive Übungen an Geräten bis zu ergänzenden Anwendungen wie Wärme. Meist bildet die aktive Bewegung den Kern, weil sie den Körper langfristig stärkt. Zum Schluss gibt es oft eine kurze Auswertung und, wenn nötig, angepasste Übungen für zuhause. Die folgende Tabelle zeigt den typischen Ablauf im Überblick.

SchrittWas passiertUngefähre Dauer
1. Ankommen & RückblickKurzes Gespräch: Befinden, Fortschritt, Heimübungen, neue Beschwerdenwenige Minuten
2. VorbereitungAufwärmen oder Lockern des betroffenen Bereichs, damit die Behandlung wirken kannca. 5 Minuten
3. BehandlungKernstück: manuelle Techniken, aktive Übungen oder ergänzende Anwendungen je nach Zielca. 15–20 Minuten
4. AuswertungRückmeldung, Anpassung des Plans, neue oder korrigierte Übungen für zuhausewenige Minuten

Die Zeitangaben sind Richtwerte. Manche Termine sind stärker von Gesprächen geprägt, andere fast ausschliesslich von Bewegung. Welche Methoden dabei zum Einsatz kommen und wie gut sie belegt sind, hängt vom Beschwerdebild ab – aktive Bewegung etwa ist bei vielen unspezifischen Beschwerden gut untersucht und wird in Leitlinien empfohlen, während passive Anwendungen oft eher ergänzend wirken.

Übungen für zuhause

Der wohl unterschätzteste Teil der Physiotherapie findet gar nicht in der Praxis statt, sondern zuhause. Die Sitzungen setzen Impulse, doch die eigentliche Anpassung des Körpers – kräftigere Muskeln, geschmeidigere Gelenke, sicherere Bewegungsmuster – geschieht über die Wiederholung im Alltag. Deshalb bekommen die meisten Menschen einige wenige, gut machbare Übungen mit nach Hause.

Wichtig ist dabei nicht die Menge, sondern die Regelmässigkeit. Zwei oder drei Übungen, die dafür verlässlich mehrmals pro Woche wiederholt werden, bringen mehr als ein umfangreiches Programm, das nach wenigen Tagen liegen bleibt. Achten Sie auf saubere Ausführung statt auf viele Wiederholungen, und melden Sie zurück, wenn eine Übung Schmerzen auslöst – dann wird sie angepasst. Diese aktive Mitarbeit ist kein Nice-to-have, sondern oft der Faktor, der über den Erfolg entscheidet.

Ein leichtes Ziehen oder eine gewisse Anstrengung sind bei Übungen normal. Scharfer, stechender oder in ein Bein oder einen Arm ausstrahlender Schmerz ist es nicht – in solchen Fällen brechen Sie die Übung ab und sprechen es beim nächsten Termin an.

Wie viele Sitzungen?

Eine der häufigsten Fragen vor Beginn lautet: Wie lange dauert das Ganze? In der Schweiz umfasst eine ärztliche Verordnung in der Regel neun Sitzungen. Das ist keine feste Obergrenze der Behandlung, sondern die übliche Menge, die eine Verordnung abdeckt. Sind danach weitere Termine nötig, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Folgeverordnung aus.

Wie viele Sitzungen tatsächlich gebraucht werden, hängt stark vom Anlass ab. Eine leichte, frische Beschwerde ist manchmal nach wenigen Terminen deutlich besser, während die Rehabilitation nach einer grösseren Operation über mehrere Verordnungen laufen kann. Bei langwierigen Verläufen verlangt der Versicherer ab einer bestimmten Anzahl von Sitzungen häufig eine Kostengutsprache – ein grünes Licht, das die Fortsetzung der Behandlung bestätigt. Um diese Formalitäten kümmern sich Praxis und Arztpraxis meist gemeinsam; für Sie bleibt vor allem wichtig, die Termine regelmässig wahrzunehmen und die Übungen fortzuführen.

Am Ende der Behandlung steht idealerweise nicht das abrupte Wegfallen der Termine, sondern ein sanfter Übergang: Sie haben gelernt, welche Übungen Ihnen guttun, und können sie eigenständig weiterführen. Genau dieser Selbsthilfe-Effekt ist eines der wertvollsten Ergebnisse einer gut geführten Physiotherapie.

Häufige Fragen

Brauche ich für Physiotherapie zwingend eine ärztliche Verordnung?

Für Physiotherapie zulasten der obligatorischen Grundversicherung braucht es in der Schweiz eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung ist eine Behandlung möglich, dann jedoch als Selbstzahler oder je nach Zusatzversicherung.

Wie lange dauert eine Physiotherapie-Sitzung?

Eine reguläre Sitzung dauert in der Regel rund 30 Minuten, eine erste Sitzung mit ausführlichem Erstbefund oft etwas länger. Die genaue Dauer hängt von der Verordnung und der Praxis ab.

Muss ich zwischen den Sitzungen zuhause üben?

Ja, in den meisten Fällen. Die aktive Mitarbeit zwischen den Terminen ist ein wesentlicher Teil des Erfolgs. Die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut gibt einige wenige, gut machbare Übungen mit, die regelmässig wiederholt werden sollten.

Wie viele Sitzungen umfasst eine Verordnung?

In der Schweiz umfasst eine ärztliche Verordnung in der Regel neun Sitzungen. Sind danach weitere Behandlungen nötig, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Folgeverordnung aus. Bei längeren Verläufen kann eine Kostengutsprache des Versicherers erforderlich sein.

Was soll ich zur ersten Physiotherapie mitbringen?

Mitzubringen sind die ärztliche Verordnung, die Versichertenkarte sowie – falls vorhanden – Berichte, Röntgen- oder MRT-Befunde. Sinnvoll sind zudem bequeme Kleidung und Angaben zu Medikamenten und Vorerkrankungen.

Was passiert, wenn die Beschwerden nach der Physiotherapie zurückkehren?

Wiederkehrende Beschwerden sind nicht ungewöhnlich, besonders wenn Belastung oder Haltung im Alltag unverändert bleiben. Oft helfen die erlernten Übungen als Selbsthilfe. Halten die Beschwerden an oder verstärken sie sich, sollte die Situation ärztlich neu beurteilt werden.

Quellen & Literatur

  1. physioswiss – Schweizer Physiotherapie Verband. Informationen für Patientinnen und Patienten: Verordnung und Behandlung. Abgerufen 2026.
  2. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Leistungen und Tarife. Abgerufen 2026.
  3. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). gesundheitsinformation.de: Physiotherapie – Ablauf und aktive Übungen. Abgerufen 2026.
  4. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Franchise und Selbstbehalt in der Grundversicherung. Abgerufen 2026.

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